PRAXIS

Petra Horstmann

Häufige Fragen und Konditionen

Das möchten Sie vielleicht vorab wissen …

Im Erstgespräch steht das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund. Für mich ist es wichtig, von Ihrer individuellen Situation, Ihren Wünschen und Zielen an die Therapie oder Beratung zu erfahren. Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und ich stelle Ihnen vor, was ich Ihnen anbieten kann.

Sie werden dann entscheiden, ob Sie sich dabei von mir verstanden und mit Ihren Anliegen und Themen angenommen fühlen - ob Sie sich also eine vertrauensvolle und hilfreiche Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Normalerweise ist es möglich, innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei mir zu bekommen. Die Therapien finden in einem zwei- bis vierwöchigen Rhythmus, im Bedarfsfall auch in kürzeren Abständen statt. Eine Planung des Therapie- oder Beratungsverlaufs besprechen wir im ersten Gespräch. Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher gebührenfrei abgesagt werden.

​Die Anzahl der Termine ist individuell sehr unterschiedlich. In vielen Fällen sind 4 bis 8 Sitzungen ausreichend, mitunter wird aber auch eine längerfristige Begleitung - ggf. in größeren zeitlichen Abständen - gewünscht.

Selbstverständlich werden Ihre Daten sowie sämtliche weiteren Informationen diskret und streng vertraulich behandelt - ich unterliege als Heilpraktikerin für Psychotherapie und Systemische Therapeutin der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Da ich eine Privatpraxis führe, erfolgt eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen i.d.R. nicht. Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung hängt von den individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab. Im Bedarfsfall klären Sie bitte vor Beginn der Therapie, welche Richtlinien bei Ihrer privaten Krankenkasse für die Kostenübernahme gelten. Paartherapien werden von Krankenversicherungen per se nicht erstattet.

  • Auch wenn die Versicherung die Kosten übernehmen könnte, entscheiden sich manche Patienten diese nicht geltend zu machen. Gründe dafür können sein:
  • Ihre Behandlung wird von keiner Versicherung erfasst, wird dort also nicht aktenkundig.
  • Sie können die Therapie ohne lange Wartezeiten beginnen. Aufwendige Formalitäten, wie die Antragstellung bei der Krankenkasse sind nicht erforderlich.
  • Sie sind flexibler und nehmen Einfluss auf Frequenz, Dauer und Vorgehensweise. Dazu gehört auch, dass wir Ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen bei den Terminabsprachen mit berücksichtigen.
  • Therapiekosten, die Sie selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Diese werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt. ( § 13 Abs. 3 SGB V).
  • Sie entscheiden, dass Sie Hilfe brauchen, sei es kurativ oder prophylaktisch.
    Krankenversicherungen zahlen für Psychotherapie i. d. R. nur bei „Störungen mit Krankheitswert“.

Konditionen / Honorar

  • Mein Honorar beträgt 90.- EUR für psychotherapeutische Einzelsitzungen (50-60 Minuten)
  • und 130,- EUR für Paarsitzungen (60-90 Minuten).
  • Soziales Honorar für Azubis, Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr in Höhe von 65,- EUR für Einzelsitzungen, sofern Selbstzahler.
  • Diese Konditionen gelten auch für das Erstgespräch.

Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor Beginn) stelle ich 75% des Honorars in Rechnung. Erfolgt die Absage zu einem früheren Zeitpunkt, entstehen für Sie keine Kosten.
In begründeten Ausnahmefällen sind auch Hausbesuche möglich. Hier fallen ggf. zusätzlich Fahrtkosten an.

Honorare für Supervision und Coaching nach Vereinbarung.
Honorare für Intensivgruppen, Worshops, Seminare und Vorträge ebenfalls nach Vereinbarung.